Rechtsstaat und Grundgesetz sind Geschichte

Ein Standpunkt von Markus Fiedler.

Wir erleben heute, wie das Grundgesetz nach und nach geschliffen wird.

Ein Grundrecht nach dem anderen fällt den Maßnahmen der Zero-Covid-Sekte zum Opfer und wird abgeschafft. Euphemistisch heißt das dann „Der Artikel x y z wird durch das Gesetz eingeschränkt“. Der Zerstörungs-Enthusiasmus machthungriger Politiker kennt keine Grenzen mehr.

OVG Lüneburg

Manchmal gebieten Richter diesem Treiben Einhalt wegen allzu massiver Grundrechtsverletzungen. Da war zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Niedersachsen), welches am 16.12.2021 die 2G-Regelung im Einzelhandel kippte. Dann passieren aber unglaubliche Dinge. Der ehemals für Gesundheitsfragen zuständige 13. Senat wird nämlich zukünftig um einen Richter ergänzt und mit einer neuen Aufgabe betraut und ein neu geschaffener 14. Senat beschäftigt sich zukünftig mit den Corona-Fällen. Diese Personal-Posse kann natürlich auch eine rein zufällige zeitliche Nähe zum Urteil haben. Glauben Sie an so einen Zufall?

In den Presseverlautbarungen liest man dazu, dass der Senat „umstritten“ sei. Ist das noch neutral formuliert? Auch, dass dem zuständigen vorsitzenden Richter Alexander Weichbrodt bzw. seinem 13. Senat „eigenwillige Entscheidungen“ vom “Rundblick-Politik-Journal für Niedersachsen” vorgeworfen werden, klingt nach einer politischen Berichterstattung und es riecht gewaltig nach Gesinnungsdiktatur und Säuberungen in der niedersächsischen Justiz. Werden hier unbequeme Richter aussortiert, wenn sie allzu sehr am guten alten Grundgesetz hängen?

Dem grundrechtstreuen Leser wird dann aber auch nicht entgangen sein, dass eines der ersten Urteile des neu geschaffenen 14. Senats sich abermals mit unsinnigen und totalitären 2G-Coronaverordnungen des Landes Niedersachsen beschäftigte. Laut Verordnung dürfen nämlich nur „geimpfte“ Sportler Sportanlagen unter freiem Himmel nutzen.

Selbst dem Gläubigsten aus der Corona-Sekte wird aufgefallen sein, dass diese Verordnung grober Unfug ist und nichts mit Infektionsprävention zu tun hat. Und so urteilte auch das Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Eine Golfspielerin hatte geklagt und bekam Recht. Sie darf auch ungeimpft und ohne Corona-Test auf den Golfplatz, weil dort aufgrund mangelnder Besucherdichte keine Infektionsgefahr besteht.

Aber alleine dieses Detail aus dem Wust an Verordnungen zeigt, mit welcher Machtbesoffenheit Politiker ans Werk gehen, wenn sie Verordnungen verfassen. Da fallen bei vielen sämtliche Hemmungen, sich am Grundgesetz zu vergreifen. Einige wissen vielleicht noch nicht einmal, was das ist.

Verfügung schlägt Grundgesetz

Für die vergesslichen Leser hier nochmal der Crashkurs für die derzeit gültigen Grundrechtseinschränkungen. Folgende Grundrechte gelten nicht mehr:  Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung.

Und all diese obszönen Freiheitsberaubungen laufen unter dem wohlklingenden Titel „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung […]“. Und das Interessanteste ist, dass das wichtigste Element der Notstandsgesetzgebung namens „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ schon vor Weihnachten 2021 beendet wurde, die Grundrechtseinschränkungen gelten aber überwiegend weiter im Jahr 2022 fort. Wie geht das?

Laut §28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes sind beispielsweise „die Untersagung von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften“ ausgeschlossen. Seltsamer Weise scheint das in einigen Gemeinden nicht angekommen zu sein. Dort werden sogar gleich vorsorglich zukünftige Montagsspaziergänge verboten. Und zwar auf Basis einer „Allgemeinverfügung“. Hier geht es um die Details im Kleingedruckten. Man darf nämlich die Anzahl der Teilnehmer einer Versammlung laut §28a Infektionsschutzgesetz beschränken. Gibt es zu viele Teilnehmer, kann die Veranstaltung aufgelöst oder verboten werden. Wie praktisch, ein Freischein für grundgesetzwidriges Handeln, und alles ist aber legal. Steht ja so in der Verordnung!

Beim SWR ist dazu zu lesen:

„Der Kreis Altenkirchen untersagt mit einer am Donnerstag erlassenen Allgemeinverfügung sogenannte Montagsspaziergänge am 27. Dezember. ‘Nach den Erfahrungen von Polizei und Ordnungsbehörden stehen diese nicht im Einklang mit dem Versammlungsgesetz und den Corona-Bekämpfungsverordnungen, da die Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten werden. Zudem waren sie bisher nicht angemeldet’, so Landrat Peter Enders (CDU).“

Der Landrat Peter Enders verfügt ein Verbot des Versammlungsrechts und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Laut eines der allerersten Verfassungsgerichtsurteile sind das schlechthin “die konstituierenden Rechte einer Demokratie” ohne die eine Demokratie gar nicht möglich ist. Heute ist das alles nur unnötiger Ballast für eine „marktkonform[e]“ „Demokratie“, wie sie die Kanzlerin haben wollte.

Und der Herr Landrat Enders zeigte hellseherische Fähigkeiten, er sagte voraus, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten werden. Ein schnöder Verwaltungsakt schlägt das Grundgesetz.

Vergleichsweise wäre das so, als ob sie beim Schach mit einem Bauern kreuz und quer über das Brett ziehen, gerade so als ob es die Dame wäre und sich dann auch noch wundern, dass Ihr Gegenspieler wenig amüsiert ist.

Die Begründungen für solch dreiste Eingriffe in den Rechtsstaat sind immer die selben. Es könnte ja etwas passieren. Alles im Konjunktiv. Es könne sich ja jemand infizieren. Mit einer Grippe, oder einem grippalen Infekt. Und bevor hier jemand Corona-Leugner ruft: Der Verlauf von Corona ist vergleichbar mit einer Grippe oder grippalen Infekt, das sagt sogar der Lothar Wieler vom RKI.

Es ist ja nicht so, dass nicht in den Jahren zuvor mal eben 25.000 an der Grippe verstarben, auch vorwiegend alte Menschen. Aber keiner hat sich drum geschert. Nur jetzt ist das unheimlich wichtig. Und daher werden auch gleich Versammlungen verboten, die vor allem gegen die Grundrechtsbeschränkungen sind. Gegenkundgebungen werden aber erlaubt. Die halten sich ja auch an die Maskenpflicht. So einfach gehen Grundrechtsbeschränkungen.

Das neue Normal beim Verfassungsgericht

Ein vorsorgliches Verbot von Versammlungen ist normaler Weise nur in einem ganz eng umgrenzten Rahmen möglich. Aber das Verfassungsgericht billigte mal eben vorsorgliche Verbote nicht angemeldeter Demos. Vor vier Jahrzehnten wäre dieses Verbot noch undenkbar gewesen. Was würde ich aber heute auch von Verfassungsrichtern anderes erwarten, die zwei Wochen bevor sie über die Verfassungstreue der Bundeskanzlerin zu entscheiden haben, mit eben jener Bundeskanzlerin nett zu Tische sitzen.

Der Focus titelte am 11.07.2021 hierzu: „Angela Merkel und das pikante Abendessen mit den Verfassungsrichtern im Kanzleramt“ und schreibt in der einleitenden Zusammenfassung:

Angela Merkel muss sich in einigen Tagen vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten, die AfD hat sie verklagt. Ende Juni hatte Merkel die Verfassungsrichter, die über sie urteilen sollen, zum Abendessen ins Kanzleramt eingeladen – ein Neutralitätskonflikt?

Da wird noch nach dem Neutralitätskonflikt gefragt? Wie bitte? Ein einfacher Beamter darf keine Geschenke über 10 Euro annehmen, oder aber er wird ansonsten zwingend diszipliniert. Eine Verfassungsrichterin Dr. Doris König darf ohne Probleme mit der Kanzlerin dinieren und zwar kurz bevor sie über selbige Kanzlerin höchstinstanzlich entscheiden soll? Das ist dann vollkommen unverfänglich? Ja, da werde dann eine langjährige Tradition fortgesetzt! Gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen! Der Grund ist auch vollkommen einleuchtend:

„Grund dafür sei der Empfang von Richtern des Ersten und Zweiten Senats zum alljährlichen Abendessen im Bundeskanzleramt, das bereits am 30. Juni stattfand.“

Ach?! Die treffen sich auch noch regelmäßig jedes Jahr? Klar, das war sicher auch schon vor Angela Merkel der Fall. Nur – ich kann mich daran gar nicht erinnern. Welche Tradition? Woher kommt diese Tradition? Vielleicht aus den bekannten Vorzeigedemokratien wie Kasachstan, Venezuela oder dem Sudan?

Ich nenne das nicht “Tradition” sondern ganz offen zu Tage tretende Korruption. Die Grundfesten des Staatswesens, Exekutive und Judikative, die sich gegenseitig kontrollieren sollen, kontrollieren nicht, sie vergnügen sich miteinander.

Unrechtsbewusstsein? Keines! Und Sie, liebe Leser, wundern sich noch, wie da ein Verlust der Grundrechte eintreten kann, die den Bürger vor allem vor einem übergriffigen Staat schützen sollen? Ich wundere mich gar nicht mehr. Auch hier wurden sogenannte „Verschwörungstheoretiker“ durch die Realität bestätigt, die genau diesen dauerhaften Grundrechtsverlust mit dem Vehikel „Corona“ vorausgesagt hatten.

Diktatur

Aber man verkauft das dem Leser nicht als kommende Diktatur, sondern mit dem wohlklingenden Namen „Bevölkerungsschutzgesetz“. 1933 gab es auch schon mal was ähnliches. Das nannte sich „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat.“ Das klingt nicht nur fast gleich, sondern hat auch auf rechtlicher Ebene fast exakt die gleichen  Auswirkungen.

Damals wie heute müssen preußisch korrekt alle Grundrechtseinschränkungen im Gesetz selbst benannt werden. Auch 1933 hat man das gemacht, damals waren das sogenannte „Grundrechts(be)schränkungen“. Allerdings nicht, wie heute in viel zu langen Gesetzestexten auf den hinteren Seiten versteckt, sondern ziemlich plump gleich in den §1 an den Anfang dieser Ermächtigungsverordnung gesetzt. Zitat:

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.“

Sie haben als Leser natürlich die vorhin zitierten aktuellen Grundrechtseinschränkungen noch im Kopf und erkennen sofort: Immerhin ist uns heute im Gegensatz zu 1933 die Meinungsfreiheit noch geblieben. So steht es zumindest in den Gesetzen. Ist das aber wirklich so?

Nein! Nicht auf der Straße und auch nicht auf den modernen Kommunikationsplattformen YouTube, Facebook oder Twitter. Die zensieren bereits fleißig. Und zwar handelt es sich hier um indirekte staatliche Zensur durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen, nämlich Androhung von drakonischen Strafen, wenn nicht alles mögliche gelöscht wird, was Hassrede sein soll. Und was Hassrede ist, bestimmen Faktenchecker wie Correctiv oder auch die Amadeu Antonio Stiftung, die entsprechende „Aufklärungsarbeit“, man könnte es auch Propaganda nennen, zu „Hate Speech“ leistet. Diese Faktenchecker und NGOs werden natürlich auch vom Staate mitfinanziert.

Aber immerhin, auf Telegram gibt es noch Meinungsfreiheit. Immer mehr Bürger wechseln daher zur (noch) zensurfreien Alternative. Aber dieses elektronische Messenger-Werkzeug soll ja auch abgeschaltet werden, so wie man neuerdings in immer kürzeren Abständen und immer lauter hört. (WDR, Netzpolitik.org)

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ (Politische Theologie von Carl Schmitt)

Der Ausnahmezustand

Der investigative Journalist Dirk Pohlmann hat in seinem sehr wichtigen und beachtenswerten Vortrag zum „dualen Staat“ herausgearbeitet, dass es bei der Gesetzgebung immer Ziel war, in Notlagen den Staatsapparat und die Ordnung aufrecht zu erhalten und dass für solche Situationen auch gerne Grundrechte ausgehebelt wurden, wenn es denn nötig erschien.

Eine Notstandsgesetzgebung war bis 1968 in der BRD nicht vorgesehen, aus gutem Grund wegen des möglichen Missbrauchs eines solchen Notstands. Im dritten Reich konnte man gut sehen, wie mit Notstandsgesetzgebung der Rechtsstaat der Weimarer Republik auf totalitäre Diktatur umgekrempelt wurde. Trotz schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit änderte sich das Grundgesetz nun doch für die noch junge BRD. Willy Brand sagte 1968 bei Einführung der Notstandsgesetze:

Ich bin davon überzeugt, dass jeder auch nur entfernt ausdenkbare Versuch, zu einem Missbrauch der Notstandsgesetze auf unseren leidenschaftlichen Widerstand stoßen würde. Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.

Den Politikern war klar, dass man auch nach 1945 diese Gesetzgebung missbrauchen könnte, aber man dachte, man könnte die Bundesrepublik gegen totalitäre Machenschaften verteidigen. Leider sind Willy Brand und seine Freunde inzwischen tot und können nicht mehr sehen, dass sie damals die “Büchse der Pandora” geöffnet haben. Wer übernimmt heute die Verteidigung der Demokratie gegen die sich abzeichnende faschistisch-eugenische Gesundheitsdiktatur im Mantel der Gesundheitsfürsorge? Vor allem dann, wenn fast alle relevanten Parteien diese faschistische Agenda unterstützen?

Die Büchse der Pandora – Missbrauch des Notstands für gewaltsame Niederschlagung von friedlichen Protesten

Die Regierung Kiesinger (CDU) und Brandt (SPD) fügten mehrere Veränderungen in das Grundgesetz ein, besonders bemerkenswert ist vor allem der Notstands-Artikel 87a, der seit 1968 explizit den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern unter sehr eingeschränkten Bestimmungen erlaubt. Zitat Art. 87a:

„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“

Aber diese Erlaubnis gilt doch nur für den absoluten Notfall unter genau definierten Bedingungen. Diesen Artikel kann man doch gar nicht missbrauchen. Ist das wirklich so?

Wir sehen derzeit überall im Land zahlreiche eindeutig rechtswidrige Übergriffe von gewalttätigen Polizisten auf harmlose und vollkommen friedliche Bürger, die nichts weiter machen, als ihre Meinung lautstark kundzutun oder aber einfach stumm einen Spaziergang in einer großen Gruppe machen. Selbstverständlich sind das Protestmärsche, aber dazu hat ein jeder Bundesbürger ein Grundrecht. Auch nicht angemeldete Spontandemonstrationen müssen durch die Polizei gewährleistet werden, wenn es irgendwie geht.

Aufgrund von Verordnungen wird nun das garantierte Grundrecht auf Versammlung mit gleichzeitiger Meinungsäußerung durch den Gesetzgeber schlichtweg bei nicht gewollten politischen Kundgebungen durch Verordnungen verboten und mindestens als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Polizeikräfte wähnen sich daher im Recht, friedliche Demonstranten mit Polizeiketten einzukesseln. Wenn die Bürger versuchen die Polizeiketten zu durchbrechen werden sie wahlweise mit Tränengas und Wasserwerfern zurückgedrängt oder auseinandergetrieben, gewaltsam wie Schwerverbrecher zu Boden geworfen und in Handschellen gelegt. Auch ohne erkennbaren Anlass werden harmlose Bürger mit mehreren Polizisten über Minuten am Boden fixiert, das auch gerne mal mit schwangeren Frauen, wie auf den Querdenken-Demonstrationen im Jahr 2020 geschehen. Da wird Frauen auch mehrfach ins Genick geboxt, andern Orts wird Demonstranten in den Rücken getreten, von hinten werden Rentner im Würgegriff auf den Boden geworfen oder aber sogar Kleinkinder mit Pfefferspray attackiert. Nicht wenige Demonstranten sind bei derlei Gewaltexzessen ohnmächtig geworden. Das ist zahlreich dokumentiert und hundertfach beim UN-Sonderbeauftragten für Folter, Nils Melzer, eingereicht worden, so dass dieser bereits aktiv wurde.

Der UN-Sonderbeauftragte für Folter muss wegen Deutschland tätig werden, nicht etwa wegen Kasachstan oder dem Sudan! Das sagt einiges über die Verfasstheit dieses Staates aus!

Gesetzt den Fall, dass aus den Demonstrationen heraus organisierte und gewaltsame Gegenwehr spürbar würde, dann wird der oben zitierte Artikel 87a des Grundgesetzes aktiviert. Nötigenfalls wird man einige „Agents Provocateure“ unter die Demonstranten mischen – wie schon aus DDR Zeiten bekannt –  die ein wenig „Bambule“ machen, um nachfolgend die Gesamtheit der Demonstranten als gewalttätige und militärisch bewaffnete Terroristen zu brandmarken.

Und genau über solche Provokateure wird neuerdings immer häufiger berichtet. Es gibt inzwischen zahlreiche Filmdokumente, die äußerst befremdliches Verhalten von Polizei und angeblichen Demonstranten zeigen. Da wird beispielsweise ein angeblicher Demonstrant mit hinter dem Rücken fixierten Armen im Polizeigriff abgeführt. Schon nach kurzer Zeit unterhält sich der angebliche Demonstrant offensichtlich sehr vertraut mit der Polizei, so geschehen in Berlin. Ähnliche Beobachtungen häufen sich. Als Antifa verkleidete Schläger riefen beim ungehinderten Durchlaufen der Polizeisperren „Kollege“, so geschehen in Brüssel.

Die angebliche Antifa lieferte sich dann mit der Polizei schwerst gewalttätige Auseinandersetzungen. Eine gefundene Gelegenheit für die Polizei, nicht nur die gewalttätigen Antifa-Vertreter festzusetzen sondern gleich eine friedliche Großdemonstration nebenan mit aufzulösen. Was kommt also als nächstes? So eine Inszenierung halte ich auch hierzulande für möglich.

Und in letzter Konsequenz halte ich es für möglich, dass man mit einer passenden Inszenierung den Notstand ausruft und die Bundeswehr mit der Waffe in der Hand im Innern einsetzt. An dem Zeitpunkt, wo das umgesetzt wird, sind wir vollends mitten in einer spürbaren Diktatur, wie sie unsere Großeltern zwischen 1933 und 1945 erlebt haben. Selbstverständlich eine Diktatur mit Wohlfühlcharakter dank Amazon und Netflix, zwei der Profiteure der Angstpandemie. Dann merkt man auch nicht unbedingt, wie der Nachbar vom Militär zur Zwangsimpfung abgeholt wird.

Das ist doch eine Verharmlosung des dritten Reichs und des Holocaust, höre ich schon die ersten von der Amadeu Antonio Stiftung oder einem selbsternannten Faktenchecker rufen!

Nein! Wer mich kennt, wird wissen, dass ich ständig warnend an den industriell organisierten Massenmord von Millionen von Menschen vor nunmehr 80 Jahren erinnert habe. Nur, weil solche Massenmorde derzeit nicht zu beobachten sind, heißt das nicht, dass inzwischen nicht schon andere Eigenschaften des dritten Reichs auch auf die BRD zutreffend sind, und das beunruhigt mich zunehmens. Was man mir vorwerfen könnte, wäre allenfalls eine Dramatisierung der aktuellen Lage. Wie gerne hätte ich es, dass ich hier mit meiner Prognose falsch läge.

Gerichte auf Abwegen

Beunruhigend ist allemal das Verhalten der Gerichte. Da werden Demonstranten wie im Fall des Klavierspielers Arne Schmidt in Verfahren wegen angeblichem Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte abgeurteilt. Laut Boris Reitschuster eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Das Gericht sei laut dem Beklagten nicht bereit gewesen, gegenteilige Videobeweise zu würdigen, obwohl es sie sogar in Augenschein genommen habe.

Die Verhandlung findet außerdem in Abwesenheit des Beklagten statt, weil er aus dem Gerichtssaal geworfen wird. Begründung sei laut Schmidt ein Verstoß gegen die Corona-Regeln gewesen. Er hätte laut Gericht in Quarantäne gehen müssen, weil er aus Montenegro eingereist sei. Die zugehörige Verordnung sagt hier aber was anderes aus. Bin ich der einzige, der dabei schon wieder an die DDR oder das dritte Reich denkt und sich überlegt, wie weit das noch von den Übergriffen und der Willkürjustiz der damaligen Unrechtsstaaten entfernt ist?

Hier wird ein angeblicher Notstand herbeigeredet, Grundrechte abgeschafft und Bürger, die das anprangern, werden wegen eines herbeigeredeten Tatverdachts abgeurteilt und gleich wegen des angeblichen Notstands vom Gerichtsverfahren ausgeschlossen. Das geschieht alles im “besten Deutschland aller Zeiten”.

Framing von friedlichen Demonstranten als rechtsradikale Gewalttäter

Nach meiner Beobachtung tragen die Medien an diesem Zustand die Hauptschuld. Denn in den Mainstream-Medien erscheinen solche Fehlurteile oder von Polizisten ausgehende Gewaltexzesse so gut wie gar nicht. Oder aber sie berichten regierungstreu und da wird der Spieß mittels geschickter Propaganda gleich umgedreht. Friedliche Demonstranten werden als potentielle Gewalttäter und sogar als Terroristen verunglimpft. Das kann man beispielsweise in zahlreichen Interviews mit einer gewissen Pia Lamberty (SWR, ZDF, RND,  NDR, AZ) sehen.

Unter Bezugnahme auf die Psychologin assoziiert man in verschiedenen Texten auf wissenschaftlich vollkommen unhaltbarer Basis in anekdotenhaften Stil mit den regierungskritischen Demonstranten Attribute wie: „Reichsbürger, Rechtsradikale, Antisemiten, Terroristen, Verschwörungstheoretiker“ und weitere Unanständigkeiten. Pia Lamberty nutzt die bewährte Propagandatechnik, eine verschwindend kleine Minderheit im Promillebereich innerhalb der Demonstrantengruppe als Wesensmerkmal der Gesamtmenge der Demonstranten darzustellen.

Diese Pia Lamberty ist neben Prof. Michael Butter, Jan Rathje (von der Amadeu Antonio Stiftung) und vielen anderen Mitglied beim Netzwerk COMPACT. In dieser durch EU-Steuergelder finanzierten Gruppierung sind viele Wissenschaftler und sonstige Personen vereint, die wie Frau Lamberty gerne als akademische Meinungsmacher vor allem in den öffentlich rechtlichen Medien herumgereicht werden.

Sie liefern einen scheinbar wissenschaftlichen Unterbau für Forderungen nach weitreichenden Einschränkungen von Grundrechten und staatlicher Verfolgung von Andersdenkenden. Kein Wunder, dass Gerichtsurteile von solcher Berichterstattung beeinflusst werden. Wozu geschieht das alles? Nun es könnte mit Superreichen zu tun haben. Aber das ist sicher nur eine Verschwörungstheorie.

Der Great Reset von Klaus Schwab und seinem World Economic Forum

Kurz zusammengefasst ist der „Great-Reset“ das gezielte In-den-Ruin-Treiben ganzer Volkswirtschaften, besonders aber der mittelständischen Wirtschaftsunternehmen und hierzulande auch der stark aufgestellten genossenschaftlich organisierten Unternehmungen. Ziel ist eine Umleitung der Geldmittel auf wenige Begünstigte ganz an der Spitze der Gesellschaftspyramide. Begründet wird dies mit einer überhitzten Wirtschaft und den begrenzten Ressourcen des Planeten, dessen Ökosystem sonst überlastet sei und kollabieren würde.

Damit zusammenhängend werden breit aufgestellte staatlich organisierte Gesellschaftsformen, insbesondere aber die lästigen Demokratieansätze in westlichen Ländern endgültig zugunsten einer weltumspannenden diktatorischen Regierung entkernt. Und diese Eine-Welt-Regierung wird selbstverständlich nicht vom Volk gewählt. Das einzelne Individuum hat somit noch weniger Einflussmöglichkeiten als es diese über die nationalen Parlamente oder aber über das kastrierte EU-Parlament hatte, welches noch nicht einmal Gesetzesentwürfe selbst einbringen kann, geschweige denn über die Finanzen entscheiden darf.

Zusätzlich werden im Fahrwasser des Corona-Totalitarismus massive Überwachungsmechanismen installiert, wie zum Beispiel Impfzertifikate oder die Digital-ID, siehe „ID2020“.

Die vom World Economic Forum (WEF) vorgeschlagenen Mechanismen lesen sich dabei in langen Strecken wie ein sozialistisches bzw. kommunistisches Manifest, was Anhänger linker Politik wie z.B. Pedram Shahyar dazu bringt, Klaus Schwab für seinem „Great Reset“ über den Klee zu loben. Dennoch sind die faschistischen Elemente dieser neuen Weltordnung eines Klaus Schwab unübersehbar, was bezüglich der Euphorie eines Pedram Shahyars den Zuschauer ratlos zurücklässt.

Aber bei all den düsteren Aussichten sollten Sie sich doch freuen. Sie gehören zu denen, die anders als die Shahyars dieser Welt wenigstens einen Teil des ganzen Spektakels durchschauen. Sie sitzen quasi im Theater als ausgemachter Kulturkenner auf einem Logenplatz zwischen lauter Kulturbanausen und können das Theaterschauspiel in der allerersten Aufführung sogar sicher vorhersagen. Und Ihre Sitznachbarn wundern sich noch, woher Sie das alles wissen können. Und das während die Mauern des Theaters ringsherum einstürzen. Das ist doch auch ein einmaliges Erlebnis, oder nicht?

Quelle: Apolut.net

Quelle: Podcast Markus Fiedler

Bild: Grundgesetz Deutschland

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